AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingung vom 01.02.2002

1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote werden von uns nach besten Wissen und Gewissen aufgrund der uns von Dritten erteilten Auskünften erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Der Empfänger eines Angebotes, der das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits kennt, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Angebotsempfänger diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der Provision verpflichtet.

3. Informationsweitergabe an Dritte
Die ausschließlich für den Adressaten bestimmten Angebote dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe (auch auszugsweise) an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.

4. Provision
Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.

Der Provisionsanspruch ist ohne Abzug nach Rechnungsstellung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % p. a. über den Basiszinssatz fällig.

Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag erlischt oder ein Rücktritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger ausgeübt, dass nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch den Anfechtenden.

Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechende gilt auch dann, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp in Folge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.

5. Provisionssätze
Sofern in unserem schriftlichen Angebot kein abweichender Provisionssatz und/oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichteter angegeben ist, gelten folgende Regelungen:Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie von Teileigentum, errechnet von dem Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen: vom Käufer 6,00%;

a) An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten, berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstückes bzw. der Immobilie: vom Berechtigten 6 %
b) Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, berechnet von auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins: vom Erbbauberechtigten und vom Grundstückseigentümer je 3%
c) Vermietung und Verpachtung
Gewerbeobjekte: Bei Vermietung und Verpachtung, unabhängig von der Vertragsdauer: Vom Mieter/Pächter 3 Brutto -Warm-Monatsmieten (netto Kaltmiete zzgl. Monatlicher Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung);
Wohnraumobjekte: Bei Vermietung, unabhängig von der Vertragsdauer: vom Mieter 2,0 netto Monatsmieten (Netto-Kaltmiete)
Die vorgenannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

6. Tätig werden für den anderen Vertragspartner
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner uneingeschränkt provisionspflichtig tätig zu sein.

7. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Wir sind berechtigt, bei Vertragsgesprächen und beim Vertragsabschluss anwesend zu sein. Termine sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.

8. Aufwandserstattung
Vertragswidriges Verhalten des Auftragsgebers berechtigt uns insbesondere zum Ersatz unseres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Ein vertragwidriges Verhalten liegt unter anderem dann vor, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich mitteilt, dass der von ihm erteilte Auftrag gegenstandslos geworden ist.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Parchim